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Geschäftsbedingungen



Geschäftsbedingungen (Stand: 07.03.2023)


I. Allgemeine Hinweise Unser Naturfreundehaus wird nach den Vorschriften über

die Gemeinnützigkeit geführt. Die Kostendeckung erfolgt ausschließlich durch die

Übernachtungs- und Verpflegungsgebühren der Gäste. Im Rahmen der

ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist es erforderlich - wie im

Beherbergungsgewerbe üblich - Anzahlungen und Ausfallgelder zu erheben.

Wir fühlen uns dem Gemeinwohl verpflichtet, deshalb haben wir eine großzügige

Regelung geschaffen, gleichwohl sind Speisen und Getränke, die im Haus

verzehrt werden,dort zu erwerben.

 

II. Bezahlung Eine Anzahlung in Höhe von 30 % , des sich aus der Buchung

ergebenden Gesamtpreises, ist grundsätzlich 14 Tage nach der

Reservierungsbestätigung zu leisten. Bei einer kurz-fristigen Anmeldung ist die

Anzahlung sofort fällig und unverzüglich zu leisten. Vor dem Eingang der

Anzahlung besteht kein Anspruch auf Erfüllung der Buchung. Der Restbetrag, des

sich aus der Buchung ergebenden Gesamtpreises, ist bis spätestens 2 Tage vor

Anreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.

Sofern und soweit die Gäste schriftlich von der Buchung zurücktreten oder die

Leistung unseres Naturfreundehauses nicht bzw. nur teilweise in Anspruch

nehmen, ist ein Ausfallgeld fällig. Es beträgt bei Rücktritt bis zu 10 Wochen vor

dem Aufenthaltsbeginn 30%, danach 60% und bei unangemeldeter NICHT-

Anreise oder Absage 1 Woche bis 1 Tag vor der geplanten Abreise, werden 100%

des sich aus der Buchung je Person ergebenden Gesamtpreises. 

Keine Kartenzahlung möglich! Konto: Verein Naturfreundehaus Kalifornien e. V. 

 

III. Anreise/Abreise 

Das bestellt Zimmer steht ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht. 

Gebuchte Zimmer sind vom Gast spätestens bis 18.00 Uhr des vereinbarten

Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Eine spätere Anreise muss individuell

abgesprochen werden. 

Der Gast hat das Zimmer des Naturfreundehaus Kalifornien bis spätestens 10.00

Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen.

 

IV. Haftung 

Der Gast ist verpflichtet etwaige Mängel oder Schäden in seinem Gästezimmer

unverzüglich beim Personal anzuzeigen.

Bei Verlust des Haus / Zimmerschlüssels wird eine Erstattung von € 100.- fällig. 

Das Naturfreundehaus Kalifornien ist in all seinen Räumen ein Nichtraucherhaus. 

Jeder Diebstahl von Gästehauseigentum und Eigentum Dritter wird grundsätzlich

zur Anzeige gebracht, sowie der Wert in Höhe des Neupreises in Rechnung

gestellt.

 

V. Hausrecht 

Die Naturfreunde haben in ihrer Satzung festgelegt, dass sie mithelfen wollen an

der Schaffung einer Gesellschaft, in der niemand seiner Hautfarbe, Abstammung,

politischer Überzeugung, seines Geschlechtes, seines Glaubens oder seiner

sexuellen Orientierung wegen benachteiligt oder bevorzugt wird und in der alle

Menschen gleichberechtigt sind uns sich frei entfalten können. Auf dieser Basis

übt der Geschäftsführer und/oder der Vorstand des Naturfreundehaus Kalifornien

e.V. das Hausrecht aus. Wer gegen die genannten Grundsätze erkennbar

verstößt, wird des Hauses verwiesen. Der Verein behält sich in diesem Rahmen

auch vor, welche Buchungen er annimmt oder ablehnt. 

Die NaturFreunde lehnen jegliche Form von Gewalt, Rassismus, Vandalismus,

Drogenkonsum und tolerieren diese ebenso wenig wie strafbare Handlungen, die

wir nicht tolerieren und die einen sofortigen Reiseabbruch ohne Kostenerstattung

zur Folge und ggfs. eine Strafverfolgung haben werden. 


Der Vorstand