Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen (Stand: 07.03.2023)
I. Allgemeine Hinweise Unser Naturfreundehaus wird nach den Vorschriften über
die Gemeinnützigkeit geführt. Die Kostendeckung erfolgt ausschließlich durch die
Übernachtungs- und Verpflegungsgebühren der Gäste. Im Rahmen der
ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist es erforderlich - wie im
Beherbergungsgewerbe üblich - Anzahlungen und Ausfallgelder zu erheben.
Wir fühlen uns dem Gemeinwohl verpflichtet, deshalb haben wir eine großzügige
Regelung geschaffen, gleichwohl sind Speisen und Getränke, die im Haus
verzehrt werden,dort zu erwerben.
II. Bezahlung Eine Anzahlung in Höhe von 30 % , des sich aus der Buchung
ergebenden Gesamtpreises, ist grundsätzlich 14 Tage nach der
Reservierungsbestätigung zu leisten. Bei einer kurz-fristigen Anmeldung ist die
Anzahlung sofort fällig und unverzüglich zu leisten. Vor dem Eingang der
Anzahlung besteht kein Anspruch auf Erfüllung der Buchung. Der Restbetrag, des
sich aus der Buchung ergebenden Gesamtpreises, ist bis spätestens 2 Tage vor
Anreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
Sofern und soweit die Gäste schriftlich von der Buchung zurücktreten oder die
Leistung unseres Naturfreundehauses nicht bzw. nur teilweise in Anspruch
nehmen, ist ein Ausfallgeld fällig. Es beträgt bei Rücktritt bis zu 10 Wochen vor
dem Aufenthaltsbeginn 30%, danach 60% und bei unangemeldeter NICHT-
Anreise oder Absage 1 Woche bis 1 Tag vor der geplanten Abreise, werden 100%
des sich aus der Buchung je Person ergebenden Gesamtpreises.
Keine Kartenzahlung möglich! Konto: Verein Naturfreundehaus Kalifornien e. V.
III. Anreise/Abreise
Das bestellt Zimmer steht ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast spätestens bis 18.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Eine spätere Anreise muss individuell
abgesprochen werden.
Der Gast hat das Zimmer des Naturfreundehaus Kalifornien bis spätestens 10.00
Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen.
IV. Haftung
Der Gast ist verpflichtet etwaige Mängel oder Schäden in seinem Gästezimmer
unverzüglich beim Personal anzuzeigen.
Bei Verlust des Haus / Zimmerschlüssels wird eine Erstattung von € 100.- fällig.
Das Naturfreundehaus Kalifornien ist in all seinen Räumen ein Nichtraucherhaus.
Jeder Diebstahl von Gästehauseigentum und Eigentum Dritter wird grundsätzlich
zur Anzeige gebracht, sowie der Wert in Höhe des Neupreises in Rechnung
gestellt.
V. Hausrecht
Die Naturfreunde haben in ihrer Satzung festgelegt, dass sie mithelfen wollen an
der Schaffung einer Gesellschaft, in der niemand seiner Hautfarbe, Abstammung,
politischer Überzeugung, seines Geschlechtes, seines Glaubens oder seiner
sexuellen Orientierung wegen benachteiligt oder bevorzugt wird und in der alle
Menschen gleichberechtigt sind uns sich frei entfalten können. Auf dieser Basis
übt der Geschäftsführer und/oder der Vorstand des Naturfreundehaus Kalifornien
e.V. das Hausrecht aus. Wer gegen die genannten Grundsätze erkennbar
verstößt, wird des Hauses verwiesen. Der Verein behält sich in diesem Rahmen
auch vor, welche Buchungen er annimmt oder ablehnt.
Die NaturFreunde lehnen jegliche Form von Gewalt, Rassismus, Vandalismus,
Drogenkonsum und tolerieren diese ebenso wenig wie strafbare Handlungen, die
wir nicht tolerieren und die einen sofortigen Reiseabbruch ohne Kostenerstattung
zur Folge und ggfs. eine Strafverfolgung haben werden.
Der Vorstand